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von Müritzquerung

Schwimmverein „Anklamer Peenerobben e.V.“

Verlängerung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“

Landesprogramm „MV kann schwimmen“

Sportministerin Stefanie Drese besuchte am 14. März 2024 den Polizeisportverein „Anklamer Peenerobben e.V.“. Am Rande der auswärtigen Kabinettssitzung sprach die Ministerin mit Geschäftsführer André Stegemann unter anderem über die vielseitigen Schwimmsportangebote für Kinder und Jugendliche und kündigte die Verlängerung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ an.

Drese: „Dank der Anklamer Peenerobben profitiert die Region rund um Anklam von einem der traditionsreichsten Schwimmvereine in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein hilft mit seinen Angeboten im eigens betriebenen Hansebad Anklam hunderten Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Schwimmfähigkeiten zu verbessern.“ Über 400 der rund 650 Mitglieder des Vereins seien Kinder und Jugendliche, erläuterte die Ministerin.

Neben Sportarten wie Aquajogging und der Rettungsschwimmer-Ausbildung bietet der Verein Kurse für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder an. Drese: „Immer weniger Kinder, auch in Mecklenburg-Vorpommern, können sicher schwimmen. Deshalb ist ein möglichst breites Kursangebot für Kinder und Jugendliche von großer Bedeutung.“

Wichtig sei es laut Drese darüber hinaus, durch die Pandemie bedingte Defizite beim Schwimmen auch weiterhin zu überwinden. Drese: „Mit gezielten Aufholangeboten konnten bereits in den vergangenen zwei Jahren mehrere Tausend Grundschülerinnen und Grundschüler zusätzliche Schwimmkurse nutzen und schwimmen lernen.“

Das Land hatte hierzu bereits 2020 das Förderprogramm „MV kann schwimmen“ gestartet und zusammen mit Vereinen und Verbänden ergänzende Schwimmkurse außerhalb der Unterrichtszeiten kostenlos ermöglicht. Die Ministerin kündigt an: „Auch für 2023 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Über die diesjährige Umsetzung der zusätzlichen Schwimmkurse werden wir noch im März mit den Vereinen und Verbänden beraten.“

Hintergrund:

Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.

Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss durch den Träger ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

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